Bei der Zulassung von Oldtimern gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das reguläre schwarze Kennzeichen, das H-Kennzeichen sowie das rote Oldtimer-Kennzeichen, umgangssprachlich auch 07er-Kennzeichen. Teilweise sind diese Zulassungsformen in Kombination als Saison- oder Wechselkennzeichen möglich.

Nachfolgend sind zu den genannten Zulassungsarten jeweils einige wichtige Informationen zusammengestellt.

H-Kennzeichen

Für jedes Fahrzeug, älter als 30 Jahre, kann ein H-Kennzeichen beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist vor mindestens 30 Jahren erstmalig in Verkehr gekommen.
  • Ein Gutachten gemäß § 23 StVZO, erstellt von einer amtlichen Prüforganisation, liegt vor, wodurch bestätigt wird, dass der Oldtimer weitestgehend dem Originalzustand entspricht und zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Interessantes:

  • Befahren von Umweltzonen ohne Feinstaubplakette möglich
  • Keine Einschränkung bei Fahrten ins Ausland
  • Die gewerbliche Nutzung ist erlaubt.
  • Wunschkennzeichen sind möglich
  • Kombinierbar mit Saisonkennzeichen
  • Alle zwei Jahre muss der Oldtimer üblicherweise zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 der StVZO bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV).
  • Bei Oldtimern mit Ottomotor, die vor dem 01.07.1969 erstmalig zugelassen wurden, bei Dieselfahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01.07.1977 und bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 01.01.1989, ist keine Abgasuntersuchung (AU) erforderlich.

 Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen:

  • Jährlich pauschal 191,73 € für PKW und Nutzfahrzeuge
  • Jährlich pauschal 46,02 € für Zweiräder

Tipps:

  • Mit der Kfz-Versicherung klären, ob besondere Kilometerbeschränkungen gelten oder ein Garagenstellplatz erforderlich ist.
  • Sollten noch die alten Fahrzeugdokumente des Oldtimers vorhanden sein, werden diese bei der Ummeldung durch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ersetzt. Diese alten Fahrzeugpapiere sollte man sich unbedingt entwertet aushändigen lassen. Sie gehören zur Historie Ihres Oldtimers und können außerdem Informationen enthalten, die in den neuen Zulassungspapieren nicht mehr zu finden sind.
  • Vorab sollte man prüfen, ob der erhöhte Aufwand zur Erteilung des H-Kennzeichens für den jeweiligen Oldtimer lohnt. Oldtimer mit Erstzulassung ab den 80er Jahren sind teilweise bereits mit Katalysatoren ausgestattet. Wenn Oldtimer vor dem Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 1 (01.01.1993) erstmalig zugelassen wurden, können sie, wenn sie mit einem G-Kat ausgerüstet sind, eine grüne Umweltplakette erhalten. Somit wäre eine Einfahrt in Umweltzonen auch ohne H-Kennzeichen möglich.

07er-Kennzeichen

Das rote Oldtimer-Kennzeichen, auch rotes Dauerkennzeichen, in Oldtimerkreisen häufig als 07er-Kennzeichen bekannt, ist ein Wechselkennzeichen, mit dem mehrere Oldtimer zugelassen werden können. Das 07er-Kennzeichen bietet sich vor allem für Oldtimer-Sammler an, die ihre Oldtimer wenig bewegen. Bei der Nutzung der Oldtimer mit rotem Oldtimerkennzeichen bestehen Einschränkungen.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist vor mindestens 30 Jahren erstmalig in Verkehr gekommen.
  • Ein Gutachten gemäß § 23 StVZO, erstellt von einer amtlichen Prüforganisation, liegt vor, wodurch bestätigt wird, dass der jeweilige Oldtimer weitestgehend dem Originalzustand entspricht und zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Interessantes:

  • Befahren von Umweltzonen ohne Feinstaubplakette möglich
  • Einschränkungen bei der Nutzung des Oldtimers
  • Jedes Oldtimer-Fahrzeug erhält einen eigenen Fahrzeugschein.
  • Die Anzahl der Oldtimer, die je 07er-Kennzeichen zugelassen werden können, hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab und kann bis zu beliebig viele Oldtimern betragen.
  • Das Führen eines Fahrtenbuchs ist erforderlich.
  • Alle Fahrzeuge, die mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen bewegt werden, müssen bei der Zulassungsstelle gemeldet und entsprechend versichert sein.
  • Bei Fahrten im Ausland sind Probleme bei der Anerkennung des roten Oldtimer-Kennzeichens möglich.
  • Die Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 der StVZO und die Abgasuntersuchung (AU) entfallen. Der Inhaber des roten Oldtimer-Kennzeichens ist nach § 29 Abs. 2 der StVZO für die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs, das mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen in Betrieb genommen wird, verantwortlich.

Kfz-Steuer für Oldtimer mit 07er-Kennzeichen:

  • Jährlich pauschal 191,73 € für PKW und Nutzfahrzeuge
  • Jährlich pauschal 46,02 € für Zweiräder

Nutzung von Oldtimern mit 07er-Kennzeichen

Zulässige Nutzung:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten von solchen Veranstaltungen
  • Probefahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeugs

Nicht zulässige Nutzung:

  • Alltagseinsatz
  • Ausflüge
  • Hochzeitsfahrten
  • Gewerbliche Fahrten

Tipp:Die Erfahrung zeigt, dass bei den Zulassungsbehörden, bei nachvollziehbarer Erläuterung, durchaus ein gewisser Ermessensspielraum bei der erlaubten Nutzung der Oldtimer-Fahrzeuge bestehen kann. Beispielsweise können Bewegungsfahrten, die zum Erhalt des Oldtimers beitragen (Was rastet, das rostet!), seitens der Zulassungsstelle zulässig sein, obwohl sie nicht ausdrücklich im roten Fahrzeugschein aufgeführt sind.

Es kann also ratsam sein, sich bei der Zulassungsstelle über die Nutzung der 07er-Kennzeichen gut zu informieren und auszutauschen.

Reguläres Kennzeichen

Selbstverständlich können Oldtimer auch mit dem regulären schwarzen Kennzeichen zugelassen werden. Die Nutzung des regulär zugelassenen Oldtimers unterliegt keinen Einschränkungen. Es nimmt am Straßenverkehr teil, wie jedes andere „normale“ Fahrzeug. Nur beim Thema Umweltzonen kommt es zu Einschränkungen, wenn der Oldtimer keine grüne Umweltplakette erhält, wie es bei den meisten Oldtimern der Fall sein wird.

Aufgrund der anfallenden Kfz-Steuer lohnt sich aus finanzieller Sicht eine reguläre Zulassung von PKW-Oldtimern mit Benzinmotor, deren Schadstoffklasse schlechter als Euro 1 ist, nur bis zu einem Hubraum von 750 ccm. Bei Fahrzeugen mit Hubräumen darüber hinaus, bieten sich das H-Kennzeichen oder das rote Oldtimer-Kennzeichen mit dem pauschalen Steuersatz an.

Kfz-Steuer für Oldtimer mit der Schadstoffklasse 00 und regulärer Zulassung:

  • PKW mit Ottomotor: 25,36 € pro angefangene 100 ccm Hubraum
  • PKW mit Dieselmotor: 37,58 € pro angefangene 100 ccm Hubraum

Saisonkennzeichen

Wer seinen Oldtimer nur einen bestimmten Zeitraum des Jahres fahren möchte, für den bietet sich das Saisonkennzeichen an. Bei der Erstanmeldung legt der Halter fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum des Jahres der Oldtimer zukünftig zugelassen sein soll.

  • Mindestzulassungsdauer 2 Monate, Maximalzulassungsdauer 11 Monate
  • An- und Abmelden erfolgt automatisch, ohne zusätzliche Kosten.
  • Die Kfz-Steuer wird anteilig für den Zulassungszeitraum erhoben.
  • Während des Ruhezeitraums darf der Oldtimer nicht auf öffentlichem Grund genutzt oder abgestellt werden.
  • Identische Voraussetzungen für die Zulassung mit Saisonkennzeichen, wie bei der regulären Zulassung.
  • Mit H-Kennzeichen kombinierbar
  • Keine Einschränkungen bei Fahrten ins Ausland während des Zulassungszeitraumes.

Wechselkennzeichen

Für die Zulassung von Oldtimern kann auch das schwarze Wechselkennzeichen genutzt werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zugelassen werden.

Das Wechselkennzeichen besteht aus sechs Teilen. Zwei kleine Elemente werden an jedem Fahrzeug jeweils vorne und hinten dauerhaft montiert. Die Wechselelemente, welche gestaltet sind, wie „normale“ Kennzeichen, werden je nach Bedarf zwischen den Fahrzeugen getauscht.

  • Max. zwei Fahrzeuge aus der gleichen EU-Fahrzeugklasse
  • Typische Wechselkombinationen: PKW & PKW, PKW & Wohnmobil, Motorrad & Motorrad, Motorrad & Quad oder Trike
  • Nicht möglich: PKW & Motorrad
  • Von den beiden Fahrzeugen können beide oder auch nur eines, Oldtimer sein.
  • Kennzeichen können nach Bedarf umgesteckt werden
  • Das nicht genutzte Fahrzeug muss sich auf privatem Grund befinden
  • Für beide Fahrzeuge muss jeweils Kfz-Steuer entrichtet werden

 

 Oldtimer-Zulassung: 

Mit dem 07-er Kennzeichen ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen kein Problem.